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BGH, 21.02.1952 - IV ZR 192/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus BGH, 21.02.1952 - IV ZR 192/51
Allerdings läßt sich dies nicht, wie das Berufungsgericht es tut, mit einem mitwirkenden Verschulden des Klägers rechtfertigen, sondern nur mit der Vereinbarung eines Haftungsaugschlusses (vgl. BGHZ 2, 159 ff). - BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 21.02.1952 - IV ZR 192/51
Das Gericht konnte nicht, wie es getan hat, die Fehlmenge, für die der Beklagte haftbar war, gemäss § 287 ZPO nach freier Überzeugung bestimmen, sondern musste über Fehlmengen wie Haftungsgrund gemäss § 286 ZPO entscheiden (vgl. die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1951 IV ZR 123/51).